Verwaltung von eigentümergemeinschaften

Verwaltung von eigentümergemeinschaften

  • Ausgabenkontrolle und Überprüfung des Bankkontos
  • Ständiger Kontakt und Zusammenarbeit mit dem Präsidenten

  • Regelmäßige Erinnerungen an genehmigte Umlagen an Hauseigentümer

  • Hilfe für Hauseigentümer

  • Buchhaltung

  • Jährliche ordentliche Generalversammlung

  • Schadenvermittlung mit der Versicherungsgesellschaft

  • Einholen und Überprüfen von Kostenvoranschlägen für Reparaturen, Renovierung oder Wartung.

  • Überprüfung und Kontrolle der in der Gemeinde durchgeführten Arbeiten.

  • Rechtsansprüche gegen rückständige Eigentümer.